Sämtliche Entscheidungen in einer Organisation kritisch auf ihre Auswirkungen auf die von geschlechterbezogenen Ungleichheiten unterschiedlich geprägte Lebensrealität von Frauen und Männern zu überprüfen und diesbezügliche Differenzen abzubauen.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung in Artikel 3 des Grundgesetzes (Link zu Art. 3 GG) verankert. Die konkrete Förderung der Gleichberechtigung ist in zahlreichen Bundesgesetzen (beispielsweise dem Bundesgleichstellungsgesetz) festgelegt und für die Arbeit der Bundesministerien gilt insbesondere § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (Link zur GGO), in dem Gender Mainstreaming definiert ist.
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