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Schwangerschaftsabbruch

Bzw. sexuelle und reproduktive Rechte; In Deutschland gilt für Schwangerschaftsabbrüche die sogenannte Beratungslösung. Danach sind Schwangerschaftsabbrüche strafrechtlich verboten – ebenso wie öffentliche Informationen darüber durch Ärztinnen bzw. Ärzte. Frauen, die sich nach erfolgter Beratung und drei Tagen Bedenkzeit innerhalb von 12 Wochen nach Empfängnis dennoch für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, bleiben jedoch ebenso straflos wie Ärztinnen und Ärzte, die unter diesen Bedingungen eine Abtreibung vornehmen.

Bis heute sind Abtreibungen demnach hierzulande rechtswidrig, Frauen bleiben jedoch bei einem Abbruch in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft straffrei. Frauenverbände fordern seit langem eine gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes. Auf internationaler Ebene wird seit Jahren gefordert, dass reproduktive Rechte respektiert und verwirklicht werden. Der Ausschuss für die UN-Frauenrechtskonvention, CEDAW, hat Deutschland aufgefordert, die Pflichtberatung und die Wartefrist abzuschaffen und den Schwangerschaftsabbruch als Krankenkassenleistung anzuerkennen. Bisher ohne Erfolg.

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