header-bg.jpg

Gleichstellungsbeauftragte

Funktion innerhalb einer Behörde, einer sozialen Einrichtung, einer Gemeinde oder eines Unternehmens, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern befasst und für die jeweilige Institution oder das jeweilige Unternehmen interne Aufgaben wahrnimmt.

Nach § 19 I BGleiG ist diese Position in den Bundesverwaltungen auf Frauen beschränkt (Link zu § 19 BGleiG).

zum Glossar
#sendasignal
More than Symbolism!

Post your questions, hopes and demands via our hashtag #sendasignal or send us an e-mail with your story to hallo@zeichensetzen.jetzt and join the campaign.