Umfasst maximal 3 Jahre und beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Beide Elternteile können auch gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen. Für ab dem 1.7.2015 geborene Kinder kann ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten in der Zeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden.
Der Anteil an Müttern, die in Elternzeit gehen, ist immer noch um ein Vielfaches höher als der Anteil der Väter. Seit 2009 ist zwar sowohl bei Müttern als auch Vätern ein Anstieg zu beobachten. Im Jahr 2019 lag der Anteil der Väter, deren jüngstes Kind unter 3 Jahren war und die in Elternzeit gingen, bei 2,6 %, bei denen, deren jüngstes Kind unter 6 Jahren war, sogar nur bei 1,6 %. Im Vergleich dazu gingen 42,2 % (jüngstes Kind unter 3 Jahren) bzw. 24,5 % (jüngstes Kind unter 6 Jahren) der Mütter in Elternzeit. (Quelle: statistisches Bundesamt, 2019).
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