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Drittes Geschlecht

Als drittes Geschlecht bezeichnen sich Personen, die sich nicht in das binäre Geschlechtssystem »männlich« und »weiblich« einordnen lassen oder einordnen lassen wollen. Seit Ende 2018 haben Menschen in Deutschland die Möglichkeit, beim Eintrag ins Personenstandsregister außer den Geschlechtern »männlich« und »weiblich« auch die Option »divers« zu wählen. Deutschland gehört somit zu den wenigen Staaten weltweit, die die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern auch rechtlich anerkennen. (Link zum Urteil des BVfG)

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