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Bundesgleichstellungs­gesetz

Deutsches Bundesgesetz, durch das die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen und Unternehmen des Bundes verwirklicht werden soll.
Benachteiligung aufgrund des Geschlechts (insbesondere die Benachteiligung von Frauen) soll beseitigt werden, künftige Benachteiligungen verhindert und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer verbessert werden. Durch dieses Gesetz sind die Dienststellen und Unternehmen des Bundes verpflichtet eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen und Gleichstellungspläne aufzustellen. (Link zum BGleiG)

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